Heiraten in Dänemark


Heiraten in Dänemark

Deutsche Ämter und Behörden haben hohe bürokratische Hürden aufgebaut. Dies gilt insbesondere für Mischehen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen Partnern, aber auch für deutsche und heiratswillige Paare. In Dänemark geht alles einfacher, schneller und unbürokratischer. Sie können Hunderte von Euros sparen indem Sie keine Übersetzungen und Legalisierungen mit Apostillen beantragen müssen.

EXPRESS-HEIRAT hilft Ihnen die deutsche Bürokratie zu umgehen und macht Ihnen das heiraten einfach und sicher! Sie können morgens nach Dänemark fahren und kommen abends verheiratet zurück.

Sie brauchen ein Kontaktbüro in Dänemark, die alle behördlichen Vorbereitungen für Sie erledigen (und auf Wunsch auch die für Ihre Feierlichkeiten) und verschaffen Ihnen kurzfristig einen Trauungstermin. Wenn Sie auf Feierlichkeiten verzichten wollen ist nicht einmal eine Übernachtung in Dänemark erforderlich.

Die in Dänemark geschlossene Ehe ist in Deutschland rechtsgültig!

Sie genießen folgende Vorteile:

Sie können kurzfristig heiraten - innerhalb von 3 Tagen bis 6 Wochen nach Eingang Ihrer Unterlagen in dem Kontaktbüro. Dieses Büro bietet auch Express heiraten und Blitz heiraten an.

Es sind keine Übernachtungen in Dänemark erforderlich.

Es wird kein Ehebefähigungszeugnis verlangt.

Falls Ihre Geburtsurkunde abhanden gekommen ist, können Sie trotzdem heiraten.

Die Mitarbeiter des Kontaktbüros sprechen Dänisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Lettisch und Russisch.

Das Kontaktbüro ist in Dänemark ansässig und hat gute Ortskenntnisse und Kontakte zu den Behörden. Es gibt auch eine deutsche Filiale in Flensburg.

Das Kontaktbüro stellt Trauzeugen kostenlos zur Verfügung.

Das Kontaktbüro kann auch Hochzeiten, Feierlichkeiten, Hotels usw. für Sie arrangieren/buchen.

Auf Wunsch können ein Mitarbeiter des Kontaktbüros am Tag Ihrer Hochzeit vor Ort sein.

Das Kontaktbüro bietet auch einen Legalisierungsservice an, falls Sie eine legalisierte Heiratsurkunde benötigen.

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Der Ablauf

Das Kontaktbüro sendet Ihnen erstmals das Formular "Eheerklärung" und Vertrag, dass Sie und Ihr(e) Verlobte(r) im unterschriebenen Stand an das Kontaktbüro zurücksenden, zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen. Nachdem die kompletten Unterlagen und Servicegebühr bei dem Kontaktbüro eingegangen sind, erhalten Sie telefonisch oder per email Bescheid ob diese vollständig sind.

Die Unterlagen werden von dem Kontaktbüro, das Ministerium, das Standesamt und die Grenzpolizei in Dänemark geprüft. Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie dann Terminvorschläge für die Eheschließung zu Ihrer Auswahl. Die Bearbeitungszeit der Unterlagen ist abhängig davon ob Sie ledig oder geschieden sind. Die normale Bearbeitungszeit von Scheidungsurkunden ist ca. 2-4 Wochen. Das Kontaktbüro kann einen Heiratstermin für Sie reservieren, aber bestätigen erst den Termin nachdem alle Unterlagen von den Behörden anerkannt worden sind. >BR>
Nach Anerkennung der gesamten Unterlagen, schickt Ihnen das Kontaktbüro eine Bestätigung des Hochzeitstermins und die genaue Routenbeschreibung per E-Mail oder per Post zu. Sie können selber bestimmen, ob Sie in Dänemark übernachten wollen oder alles an einem Tag hinter sich bringen möchten. Normal sind keine Übernachtungen erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Tag vorher anzureisen, damit Sie Ihre Fahrt und Heirat entspannt genießen können - ohne Stressfaktoren. Sie dürfen auf keinen Fall zu spät zu Ihrer Trauung kommen. Evtl. Hotel/Restaurant/Fähre reserviert das Kontaktbüro gerne für Sie (kostenlos).

Das Kontaktbüro stellt Ihnen 2 Trauzeugen kostenlos in den Werktagen zur Verfügung. Falls Sie selber Trauzeugen mitbringen, benötigt das Kontaktbüro den Namen, Anschrift und Geburtsdatum von den Trauzeugen vor Ihrer Trauung. Die Trauzeugen müssen über 18 Jahre alt sein. Die Angaben Ihrer Trauzeugen können Sie per E-Mail, fax oder telefonisch bis spätestens 3 Tage vor Ihrer Heirat an das Kontaktbüro senden, damit Ihr Trauschein vorbereitet werden kann.

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Beim Standesamt

Bei Ankunft am Standesamt müssen Sie Ihre Ausweise/Pass vorzeigen und die Standesamtsgebühr von 500dkr (ca. 70Euro) in dänischen Kronen vor Ort bezahlen. Sie müssen Ihre Unterlagen, die Sie an das Kontaktbüro NICHT im Original geschickt haben mitbringen, damit Sie bei Bedarf diese nochmals vorzeigen können. Falls Sie Originaldokumente an das Kontaktbüro geschickt haben (z. B. Scheidungsurkunden), bekommen Sie diese vom Standesamt am Tag der Trauung wieder zurück. Ihr Trauschein wird fertig gestellt und muss dann nur noch vom Bürgermeister unterschrieben werden.

Die Trauung wird persönlich vom zuständigen Bürgermeister in der Gemeinde auf Deutsch oder Englisch durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten. Der Bürgermeister unterschreibt den Trauschein nach der Trauung. Sie bekommen sofort nach der Trauung Ihre Heiratsurkunde ausgehändigt. Die Heiratsurkunde wird 5-sprachig ausgestellt in Englisch, Deutsch, Dänisch, Französisch und Spanisch. Am besten Sie prüfen die Heiratsurkunde auf Vollständigkeit nach der Trauung, damit keine Schreibfehler im Namen vorkommen.

Nach der Trauung können Sie gleich wieder nach Hause fahren oder evtl. in Dänemark einige Tage verbringen. Es gibt in Dänemark viele Sehenswürdigkeiten und die Menschen sind sehr freundlich und gastfreundlich. Eine Trauung in Dänemark verläuft sehr gelassen und unformell im Gegensatz zu anderen Ländern, z. B. dürfen Sie gerne den Bürgermeister duzen. Die Bürgermeister unterhalten sich gerne persönlich nach der Trauung mit den Brautpaaren, während Sie ein Glas Sekt genießen.

Zurück in Deutschland müssen Sie noch einige Behördengänge beim Ausländeramt und Standesamt machen. Manche Behörden in Deutschland verlangen eine beglaubigte Heiratsurkunde. Am besten Sie lassen alle Hochzeitsdokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen und beglaubigen. Diese Dokumente legen Sie zuerst Ihrem örtlichen Standesamt an Ihrem Wohnort vor und später der Ausländerbehörde.

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Dokumente für die Hochzeit

Das Kontaktbüro benötigt folgende Unterlagen in Kopien (am besten Farbkopien) von Ihnen:

Unterlagen von EU Bürger:

1. Reisepass oder Personalausweis oder ID-Card.

2. Geburtsurkunde oder Familienbuch (übersetzt in Deutsch oder Englisch) Das Alter der Urkunde ist nicht relevant.

3. Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Einwohnermeldeamt (diese ist ähnlich wie eine Meldebescheinigung, nur ist der Familienstand auch vermerkt)

4. Falls geschieden oder verwitwet, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde im Original. Das Scheidungsurteil muss rechtskräftig sein.

5. Eheerklärung und Vertrag von beiden ausgefüllt und unterschrieben. Das Kontaktbüro schickt Ihnen diese Dokumente per E-Mail oder Post zu.

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Dokumente für nicht EU Bürger

1. Reisepass (inkl. die Seiten im Pass, wo die Gültigkeit des Passes vermerkt ist)

2. Visum im Pass, Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung oder Schengen Visum) und/oder Einreisestempel.

3. Geburtsurkunde übersetzt in Deutsch oder Englisch.

4. Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Einwohnermeldeamt. Falls Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und ledig sind, benötigen wir eine Ledigkeitsbescheinigung aus Ihrem eigenen Land, übersetzt in Deutsch oder Englisch. Diese dürfen nicht älter als 2 Monate sein. US Bürger, die im Militär tätig sind, können von Ihrem Vorgesetzten im Militär eine "Affidavite" ausgestellt bekommen, die als Ledigkeitsbescheinigung ausreichen würde.

5. Falls geschieden oder verwitwet, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde im Original. Wichtig ist, dass das Urteil ein Rechtskraftvermerk hat. Deutsche oder EU Scheidungsurkunden müssen NICHT legalisiert werden. Nur Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden außerhalb der EU, USA, Australien und Neuseeland müssen vom Innenministerium (Justizministerium), Außenministerium und der Dänischen Botschaft im Land der Scheidung vorerst legalisiert werden und danach in Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

6. Eheerklärung und Vertrag von beiden ausgefüllt und unterschrieben. Das Kontaktbüro schickt Ihnen diese Dokumente per E-Mail oder Post zu. Asylbewerber und diejenigen, die eine Duldung haben, können NICHT in Dänemark heiraten.

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Visum und Einreise nach Dänemark

Um in Dänemark heiraten zu können, muss ein Nicht EU-Bürger ein gültiges Visum oder Einreisestempel in seinem Reispass vorzeigen können, damit Sie einreisen dürfen.

Für NICHT EU Bürger benötigt das Kontaktbüro eine Kopie vom Visum und/oder Einreisestempel: - Schengen Visum (Touristen oder Besuchsvisum für Deutschland reicht aus) - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland - Aufenthaltsbefugnis für Deutschland - Fiktionsbescheinigung (wo der Aufenthalt an 3.Stelle als "fortbestehend" angekreuzt ist) - Einreisestempel (Länder ohne Visumpflicht, wie ZB. USA, Australien, gewisse Länder in Südamerika).

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