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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Heiraten in Dänemark
Heiraten
in Dänemark
Deutsche
Ämter und Behörden haben hohe
bürokratische Hürden aufgebaut. Dies gilt
insbesondere für Mischehen zwischen
Deutschen und Nichtdeutschen Partnern, aber auch für deutsche
und
heiratswillige Paare. In Dänemark geht alles einfacher,
schneller und unbürokratischer.
Sie können Hunderte von Euros sparen indem Sie keine
Übersetzungen und
Legalisierungen mit Apostillen beantragen müssen.
EXPRESS-HEIRAT
hilft Ihnen die deutsche
Bürokratie zu umgehen und macht Ihnen das heiraten einfach und
sicher! Sie können
morgens nach Dänemark fahren und kommen abends verheiratet
zurück.
Sie brauchen ein Kontaktbüro in Dänemark, die alle
behördlichen Vorbereitungen
für Sie erledigen (und auf Wunsch auch die für Ihre
Feierlichkeiten) und
verschaffen Ihnen kurzfristig einen Trauungstermin. Wenn Sie auf
Feierlichkeiten verzichten wollen ist nicht einmal eine
Übernachtung in
Dänemark erforderlich.
Die in Dänemark geschlossene Ehe ist in Deutschland
rechtsgültig!
Sie genießen folgende Vorteile:
Sie können kurzfristig heiraten - innerhalb von 3 Tagen bis 6
Wochen nach
Eingang Ihrer Unterlagen in dem Kontaktbüro. Dieses
Büro bietet auch Express
heiraten und Blitz heiraten an.
Es sind keine Übernachtungen in Dänemark
erforderlich.
Es wird kein Ehebefähigungszeugnis verlangt.
Falls Ihre Geburtsurkunde abhanden gekommen ist, können Sie
trotzdem heiraten.
Die Mitarbeiter des Kontaktbüros sprechen Dänisch,
Deutsch, Englisch, Spanisch,
Französisch, Polnisch, Lettisch und Russisch.
Das Kontaktbüro ist in Dänemark ansässig und
hat gute Ortskenntnisse und
Kontakte zu den Behörden. Es gibt auch eine deutsche Filiale
in Flensburg.
Das Kontaktbüro stellt Trauzeugen kostenlos zur
Verfügung.
Das Kontaktbüro kann auch Hochzeiten, Feierlichkeiten, Hotels
usw. für Sie
arrangieren/buchen.
Auf Wunsch können ein Mitarbeiter des Kontaktbüros am
Tag Ihrer Hochzeit vor
Ort sein.
Das Kontaktbüro bietet auch einen Legalisierungsservice an,
falls Sie eine
legalisierte Heiratsurkunde benötigen.
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Der
Ablauf
Das
Kontaktbüro sendet Ihnen erstmals das
Formular "Eheerklärung" und Vertrag, dass Sie und Ihr(e)
Verlobte(r)
im unterschriebenen Stand an das Kontaktbüro
zurücksenden, zusammen mit den
anderen erforderlichen Unterlagen. Nachdem die kompletten Unterlagen
und
Servicegebühr bei dem Kontaktbüro eingegangen sind,
erhalten Sie telefonisch
oder per email Bescheid ob diese vollständig sind.
Die Unterlagen werden von dem Kontaktbüro, das Ministerium,
das Standesamt und
die Grenzpolizei in Dänemark geprüft. Innerhalb von
10 Tagen erhalten Sie dann
Terminvorschläge für die Eheschließung zu
Ihrer Auswahl. Die Bearbeitungszeit
der Unterlagen ist abhängig davon ob Sie ledig oder geschieden
sind. Die
normale Bearbeitungszeit von Scheidungsurkunden ist ca. 2-4 Wochen. Das
Kontaktbüro kann einen Heiratstermin für Sie
reservieren, aber bestätigen erst
den Termin nachdem alle Unterlagen von den Behörden anerkannt
worden sind.
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Nach Anerkennung der gesamten Unterlagen, schickt Ihnen das
Kontaktbüro eine
Bestätigung des Hochzeitstermins und die genaue
Routenbeschreibung per E-Mail
oder per Post zu. Sie können selber bestimmen, ob Sie in
Dänemark übernachten
wollen oder alles an einem Tag hinter sich bringen möchten.
Normal sind keine
Übernachtungen erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Tag vorher
anzureisen, damit Sie
Ihre Fahrt und Heirat entspannt genießen können -
ohne Stressfaktoren. Sie
dürfen auf keinen Fall zu spät zu Ihrer Trauung
kommen. Evtl.
Hotel/Restaurant/Fähre reserviert das Kontaktbüro
gerne für Sie (kostenlos).
Das Kontaktbüro stellt Ihnen 2 Trauzeugen kostenlos in den
Werktagen zur
Verfügung. Falls Sie selber Trauzeugen mitbringen,
benötigt das Kontaktbüro den
Namen, Anschrift und Geburtsdatum von den Trauzeugen vor Ihrer Trauung.
Die
Trauzeugen müssen über 18 Jahre alt sein. Die Angaben
Ihrer Trauzeugen können
Sie per E-Mail, fax oder telefonisch bis spätestens 3 Tage vor
Ihrer Heirat an
das Kontaktbüro senden, damit Ihr Trauschein vorbereitet
werden kann.
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Beim
Standesamt
Bei
Ankunft am Standesamt müssen Sie Ihre
Ausweise/Pass vorzeigen und die Standesamtsgebühr von 500dkr
(ca. 70Euro) in
dänischen Kronen vor Ort bezahlen. Sie müssen Ihre
Unterlagen, die Sie an das
Kontaktbüro NICHT im Original geschickt haben mitbringen,
damit Sie bei Bedarf
diese nochmals vorzeigen können. Falls Sie Originaldokumente
an das Kontaktbüro
geschickt haben (z. B. Scheidungsurkunden), bekommen Sie diese vom
Standesamt
am Tag der Trauung wieder zurück. Ihr Trauschein wird fertig
gestellt und muss
dann nur noch vom Bürgermeister unterschrieben werden.
Die Trauung wird persönlich vom zuständigen
Bürgermeister in der Gemeinde auf
Deutsch oder Englisch durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten.
Der Bürgermeister
unterschreibt den Trauschein nach der Trauung. Sie bekommen sofort nach
der Trauung
Ihre Heiratsurkunde ausgehändigt. Die Heiratsurkunde wird
5-sprachig
ausgestellt in Englisch, Deutsch, Dänisch,
Französisch und Spanisch. Am besten
Sie prüfen die Heiratsurkunde auf Vollständigkeit
nach der Trauung, damit keine
Schreibfehler im Namen vorkommen.
Nach der Trauung können Sie gleich wieder nach Hause fahren
oder evtl. in
Dänemark einige Tage verbringen. Es gibt in Dänemark
viele Sehenswürdigkeiten
und die Menschen sind sehr freundlich und gastfreundlich. Eine Trauung
in
Dänemark verläuft sehr gelassen und unformell im
Gegensatz zu anderen Ländern,
z. B. dürfen Sie gerne den Bürgermeister duzen. Die
Bürgermeister unterhalten
sich gerne persönlich nach der Trauung mit den Brautpaaren,
während Sie ein
Glas Sekt genießen.
Zurück in Deutschland müssen Sie noch einige
Behördengänge beim Ausländeramt
und Standesamt machen. Manche Behörden in Deutschland
verlangen eine
beglaubigte Heiratsurkunde. Am besten Sie lassen alle
Hochzeitsdokumente von
einem vereidigten Übersetzer übersetzen und
beglaubigen. Diese Dokumente legen
Sie zuerst Ihrem örtlichen Standesamt an Ihrem Wohnort vor und
später der
Ausländerbehörde.
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Dokumente
für die Hochzeit
Das
Kontaktbüro benötigt folgende Unterlagen in
Kopien (am besten Farbkopien) von Ihnen:
Unterlagen von EU Bürger:
1. Reisepass oder Personalausweis oder ID-Card.
2. Geburtsurkunde oder Familienbuch (übersetzt in Deutsch oder
Englisch) Das
Alter der Urkunde ist nicht relevant.
3. Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Einwohnermeldeamt (diese ist
ähnlich wie
eine Meldebescheinigung, nur ist der Familienstand auch vermerkt)
4. Falls geschieden oder verwitwet, Scheidungsurkunde oder
Sterbeurkunde im
Original. Das Scheidungsurteil muss rechtskräftig sein.
5. Eheerklärung und Vertrag von beiden ausgefüllt und
unterschrieben. Das
Kontaktbüro schickt Ihnen diese Dokumente per E-Mail oder Post
zu.
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Dokumente
für nicht EU Bürger
1.
Reisepass (inkl. die Seiten im Pass, wo die
Gültigkeit des Passes vermerkt ist)
2. Visum im Pass, Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung oder
Schengen Visum)
und/oder Einreisestempel.
3. Geburtsurkunde übersetzt in Deutsch oder Englisch.
4. Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Einwohnermeldeamt. Falls Sie
nicht in
Deutschland gemeldet sind und ledig sind, benötigen wir eine
Ledigkeitsbescheinigung
aus Ihrem eigenen Land, übersetzt in Deutsch oder Englisch.
Diese dürfen nicht
älter als 2 Monate sein. US Bürger, die im
Militär tätig sind, können von Ihrem
Vorgesetzten im Militär eine "Affidavite" ausgestellt
bekommen, die
als Ledigkeitsbescheinigung ausreichen würde.
5. Falls geschieden oder verwitwet, Scheidungsurkunde oder
Sterbeurkunde im
Original. Wichtig ist, dass das Urteil ein Rechtskraftvermerk hat.
Deutsche
oder EU Scheidungsurkunden müssen NICHT legalisiert werden.
Nur
Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden außerhalb der EU, USA,
Australien und
Neuseeland müssen vom Innenministerium (Justizministerium),
Außenministerium
und der Dänischen Botschaft im Land der Scheidung vorerst
legalisiert werden
und danach in Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
6. Eheerklärung und Vertrag von beiden ausgefüllt und
unterschrieben. Das
Kontaktbüro schickt Ihnen diese Dokumente per E-Mail oder Post
zu. Asylbewerber
und diejenigen, die eine Duldung haben, können NICHT in
Dänemark heiraten.
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Visum
und Einreise nach Dänemark
Um
in Dänemark
heiraten zu können, muss ein Nicht EU-Bürger ein
gültiges Visum oder
Einreisestempel in seinem Reispass vorzeigen können, damit Sie
einreisen
dürfen.
Für NICHT EU Bürger benötigt das
Kontaktbüro eine Kopie vom Visum und/oder
Einreisestempel: - Schengen Visum (Touristen oder Besuchsvisum
für Deutschland
reicht aus) - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland -
Aufenthaltsbefugnis für
Deutschland - Fiktionsbescheinigung (wo der Aufenthalt an 3.Stelle als
"fortbestehend" angekreuzt ist) - Einreisestempel (Länder ohne
Visumpflicht, wie ZB. USA, Australien, gewisse Länder in
Südamerika).